GFA Lüneburg - Alles aus einer Hand
Seit dem 01.01.2012 ist Träger der Abfallentsorgung im Landkreis und in der Hansestadt Lüneburg, und somit öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ÖrE die
GfA Lüneburg – gkAöR (gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts)
Für Sie als Kunde hat sich nichts geändert. Die GfA ist mit Ihren etwa 180 Mitarbeitern auch in Zukunft Ihr zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
Unser Service und unsere Leistungen im Überblick:
- Sammlung und Transport von Abfällen zur Beseitigung (Hausmüll und andere Siedlungsabfälle) und von Wertstoffen, wie z. B. Altpapier
- Kompostierung von Bio- und Grünabfällen
- Behandlung und Verwertung von Abfällen
- Entsorgung von Problemabfällen
Auf unserem Betriebsgelände befinden sich neben der Zentraldeponie mehrere Behandlungsanlagen, die für die Erfüllung dieser Aufgaben notwendig sind.
Im Durchschnitt werden jedes Jahr etwa 100 000 Tonnen Abfälle bei der GfA angeliefert, je zur Hälfte Haus- und Sperrmüll sowie Gewerbeabfall.
Für gewerbliche Auftraggeber bieten wir verschiedenste abfallbezogene Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Erfassung von Verpackungsabfällen, Gewerbeabfall und verunreinigte Böden an und sorgen für die korrekte Weitergabe an die Verwerter und Entsorger.
Sprechen Sie uns gerne an.
Aktuelles:
Agrarfolien:
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GfA Lüneburg und AHK Heidekreis schreiben gemeinsam die Verwertung von PPK aus (April 2013)
Die GfA Lüneburg ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts von Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) ist eine kommunale Anstalt des Landkreises Heidekreis. Beide erfüllten die Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in ihren Gebieten. Die GfA und die AHK haben sich entschlossen, die Übernahme und Verwertung der erfassten PPK aus ihren Gebieten gemeinsam auszuschreiben, um durch die größeren PPK-Mengen zu attraktiven Angeboten zu kommen. Jeder Auftraggeber schreibt dabei seine Altpapiermengen in einem eigenen Los aus, wobei die Bieter bei Vergabe beider Lose einen Aufschlag gegenüber der Vergabe von Einzellosen anbieten können.