Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bieten wir Ihnen eine schnelle und kostengünstige Lösung zur Entsorgung Ihrer Abfälle an.
Wenn Abfälle als „gefährlich“ (*) einzustufen sind, ist die Zustimmung unserer Aufsichtsbehörde sowie die Zuweisung durch die NGS einzuholen.
Zur abschließenden Entscheidung über eine Abfallannahme gefährlicher Abfälle benötigen wir eine vollständige Deklarationsanalyse gemäß
- Deponieverordnung, Anh. 3, Tab. 2 sowie
- der einschlägigen Erlasse des Niedersächsischen Umweltministeriums
Wenn Sie ein individuelles Angebot wünschen, dann rufen Sie uns gern an oder schicken uns eine E-Mail !
Seit 01. April 2010 gilt nur noch das elektronische Nachweisverfahren eANV
Parameterliste für Deponie
Zuordnungskriterien für die Deponie
Positivkatalog zugelassener Abfälle
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen