Corona-Pandemie
Entsorgung von Abfällen aus Haushalten infizierter Personen
gemäß Erlass des Bundesumweltministeriums
Private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, entsorgen Ihre Abfälle wie folgt:
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Adendorfer Weg 7
21357 Bardowick
Tel.: (04131) 92 32-0
Verwaltung
Mo-Do:
8.00 - 16.00 Uhr
Fr:
8.00 - 13.00 Uhr
Entsorgungszentrum Bardowick (Deponie)
Mo-Fr:
7.00 - 16.30 Uhr
Sa:
8.00 - 13.00 Uhr
Containerbestellung
Tel.: (04131) 92 32-56
Behälterbestellung & Gebühren
Wandfärberstraße 14
21335 Lüneburg
Mo/Di:
8.00 - 16.00 Uhr
Mi:
8.00 - 13.00 Uhr
Do:
8.00 - 18.00 Uhr
Fr:
8.00 - 12.00 Uhr
Tel.: (04131) 92 32-32
Asbest
Was ist Asbest?
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, mit charakteristischer feinster Struktur, das in der Hauptsache aus zwei Mineralien besteht. Das Wort Asbest kommt aus dem Griechischen „asbestos“ und heißt soviel wie:
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, mit charakteristischer feinster Struktur, das in der Hauptsache aus zwei Mineralien besteht. Das Wort Asbest kommt aus dem Griechischen „asbestos“ und heißt soviel wie:
„unauslöschbar oder unvergänglich“ !
Asbest brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Wo findet man Asbest?
Asbest ist hitzebeständig, zug- und reißfest, säurebeständig und ist ein guter Isolator. Wegen seiner guten Eigenschaften wurde Asbest vielfältig eingesetzt. Z.B. Asbestzementprodukte (Rohre, Wellplatten, Pflanzkübel, Fassadenverkleidungen); Hitzeschutz (Brandschutzplatten, Anstriche, Kleidung, Nachtspeichergeräte); Bauindustrie (Fußbodenbeläge, Isoliermaterial, Spritzmassen, Fugenmaterial, Kitte, Schalldämmerzeugnisse, Bitumen-bahnen, Dachziegel); Autoindustrie (Brems- und Kupplungsbeläge, Klebstoffe, Dichtungen, Korrosionsanstriche, Unterbodenschutz)
Wie erkennt man Asbest?
Asbesthaltige Produkte zu erkennen ist nicht ganz so einfach. Erkennungsmerkmale sind:
- nicht brennbar und verkohlt auch nicht
- an den Bruchstellen sieht es meist wollartig-faserig aus
- die Farbe ist weiß bis grau, manchmal ins bläuliche gehend
- fühlt sich fettig an, ohne das die Haut fettig wird
Asbest ist als personen- und betriebsgefährdender Stoff eingestuft. Daher müssen beim Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Material und Produkten besondere Regel eingehalten werden.
weichgebundenes Asbest (z.B. Spritzasbest, Dichtungen, Isolierungsmaterial...) ist grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen!
Asbestzementabfälle können unter Beachtung folgender Punkte angeliefert werden:
1. Formalitäten:
Ab einer Menge von 2 Tonnen muss grundsätzlich vor der Anlieferung ein Entsorgungsnachweis geführt werden! Bei der Anlieferung ist ein vollständig ausgefüllter Begleitschein vorzulegen (Info unter 04131/ 9232-11).
Die Anlieferung muss 2 Tage zuvor telefonisch oder per Fax angemeldet werden (Anmeldung unter 04131/9232-11 oder -49, Fax 04131/92 32-99
Die Anlieferung muss 2 Tage zuvor telefonisch oder per Fax angemeldet werden (Anmeldung unter 04131/9232-11 oder -49, Fax 04131/92 32-99
2. Verpackung:
Asbestzementabfälle (z.B. "Eternit"-Platten, Fensterbänke, Rohre, Balkon-Kästen...) werden nur verpackt entgegengenommen. Das Asbestzementmaterial muss in sogenannte "Big-Bags" (keine Container BigBags!) verpackt und als Asbestabfall mit dem Warnhinweis für Asbest nach UVV gekennzeichnet sein. Die Verpackung muss staubfrei und fest verschlossen sein, damit keine Fasern freigesetzt werden können. Der Inhalt eines Big-Bags darf nicht schwerer als 1.000 kg sein, da er sonst von den Entladungsgeräten nicht aufgenommen werden kann.
Die Big-Bags können bei der GfA käuflich erworben werden.
3. Nachtspeicheröfen:
Asbesthaltige Nachtspeicheröfen müssen so vorbereitet werden, dass alle Fugen und Öffnungen des Gerätes mit gewebeverstärktem Klebeband (mind. 40 mm breit) abgeklebt sind (z.B. Tesaband 4660 oder Scotch 3MY-389). Zusätzlich müssen die Geräte in Folie luftdicht eingeschlagen werden. Sie können dann liegend auf einer Palette angeliefert werden. Damit wir prüfen können, ob das Gerät asbesthaltig ist, fotografieren Sie vor dem Verpacken das Typenschild ab, oder notieren Sie sich die Herstellernummer des Typenschildes. Für weitere Fragen wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner.
Im Übrigen erfüllt die Zerlegung ebenso wie die unzulässige Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten durch Privatpersonen den Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung gem. § 326 StGB. |
Asbestfreie Nachtspeichergeräte können zerlegt auf der Deponie entsorgt werden.
Bitte bringen Sie dazu einen Herstellernachweis über die Asbestfreiheit mit.
Gehäuse => Metall, Steine => Bauschutt, Dämmwolle => Restmüll, Elektronik => Elektroschrott
Brauchen Sie Informationen zu Ihrem Nachtspeichergerät? Wir stehen Ihnen gerne mit den unten genannten Telefonnummern zur Verfügung!
Anlieferungen zur Zentraldeponie und zu den Recyclinghöfen sind kostenpflichtig
Weitere Informationen: Matthias Friede Tel. 0 41 31 / 92 32 -49
Michael Schmidt Tel. 04131 / 92 32 -436