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Restabfall richtig entsorgen! |
Restabfall aus privaten Haushalten und hausmüllähnlicher Abfall aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe o. ä.) werden über den Restabfallbehälter entsorgt. Hierzu gehören alle Stoffe, die sich nicht verwerten lassen oder die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades für die Wiederverwertung nicht geeignet sind.
Die Restabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender). Tonnen mit Behälterservice - gilt nur für die Hansestadt Lüneburg - müssen bis 6:30 Uhr zugänglich sein.
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Das gehört z. B. zum Restabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Restabfall: |
Zigarettenkippen | Bauabfälle |
Asche, Kehrricht | Bio- und Gartenabfälle |
Keramik, Porzellan | Batterien und Akkus |
Tonteller und Töpfe | Elektrogeräte |
Putzlappen und Schwämme | Energiesparlampen, LED-Lampen |
Katzenstreu | Sonderabfälle / Schadstoffe |
Staubsaugerbeutel | Papier / Pappe |
Wegwerfwindeln | Behälterglas und Flaschen |
Hygieneartikel | Verkaufsverpackungen |
- Die Anlieferung von Restabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Hinweis: |
- Der Restabfallbehälter (Pflichttonne) ist für jeden bewohnten Haushalt vorgeschrieben. Dasselbe gilt auch für Gewerbebetriebe o. ä., bei denen Restabfall anfällt.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für private Haushalte richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner. Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen beträgt 10 Liter pro Person je Woche.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für Gewerbebetriebe o. ä. richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf („angemessener Umfang“).
- Bei einem kurzfristig höheren Restabfallaufkommen können extra zugelassene GfA-Restabfallsäcke am Entsorgungstag neben den Restabfallbehälter an den Straßenrand gestellt werden.
Verteilerstellen für zusätzliche Abfallsäcke |
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg
Kundeninformation Restabfall
- Abdeckung von Pflanzenflächen
- Erosions- und Verdunstungsschutz
- Gartenwege, Platzbefestigung
- Verwendung als Anhäufelmaterial für Rosen
Fläche vor dem Mulchen von unerwünschtem Aufwuchs befreien (u.a. Wurzelunkräuter).
Eine Ausgleichsdüngung (je nach Nährstoffversorgung des Bodens mit 50-80g/m² eines organischen Stickstoffdüngers) wird empfohlen.
Die Höhe der Mulchauflage sollte 5 cm nicht unterschreiten.
Preise auf Anfrage unter 04131 / 92 32 450
Sie befinden sich hier im Service- und Downloadbereich.
Im linken Menü finden Sie unter anderem PDF-Dokumente zum Herunterladen, z. B.
- Formulare für die Behälterbestellung und Gebühren
- Kundeninformationen zu verschiedenen Abfällen der öffentlichen Entsorgung sowie für die Direktanlieferungen zu unseren Entsorgungsanlagen.
Weiterhin können Sie sich hier über Betriebsführungen, unseren Extra-Service, z. B. den Sperrmüllexpress, Containergestellung und den Grünabfallexpress informieren, oder die Satzungen und Abfallgebühren für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg einsehen.
Service Center
Behälterbestellung & Gebühren
Wandfärberstraße 14
21335 Lüneburg
Tel.: (04131) 9232-32
Mo - Do: 8.00 - 16.00 Uhr
Fr: 8.00 - 12.00 Uhr