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Altglas
Altglas richtig entsorgen! |
Altglas (Weiß- und Buntglas) ist Verpackungsglas, das der Wiederverwertung zugeführt wird. Es kann beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Dazu werden die gebrauchten Glasflaschen und Konservengläser in dafür bereitgestellte Wertstoffcontainer für Altglas gesammelt.
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Das ist zu beachten:
- An Sammelstellen kann Altglas über die Altglascontainer entsorgt werden. Altglas darf nicht neben den Altglascontainern abgestellt werden. In der Regel befinden sich die Altglascontainer mit bei den Stellplätzen für Altpapiercontainer.
- Die Leerung der Altglascontainer erfolgt nicht durch die GfA, sondern durch eine Fremdfirma (siehe rechter Kasten). Beachten Sie bitte die Einwurfzeiten: Werktags 7:00 - 20:00 Uhr
- Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Der Kontakt steht auf den Altglascontainern.
Das gehört z. B. zum Altglas: | Das gehört z. B. nicht zum Altglas: |
Getränkeflaschen | Porzellan, Keramik, Steingut |
Konservenglas: z. B. Marmelade, Cremes.... | Verbundglas (z. B. Autoscheiben) |
Kosmetikflatons | Fenster- und Flachglas |
Sonstige Behältergläser und Verpackungsglas | Glühlampen aller Art, Leuchtstoffröhren |
Gläser aus Bleikristall, Spiegelglas | |
Trinkgläser, Vasen aus Glas |
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Flaschen aus Kunststoff |
- Die Anlieferung von Altglas direkt zur GfA ist kostenlos!
Hinweis: |
- Flaschen und Behälter müssen vor der Entsorgung restentleert sein.
- Die farbliche Trennung ist wichtig, um eine hohe Sortierreinheit zu erreichen.
- Blaues oder andersfarbiges Behälterglas gehört in die Container für Grünglas. Grünglas kann ohne Beeinträchtigung mit anderen Glasfarben vermischt werden.
In der Regel befinden sich die Altglascontainer mit bei den Stellplätzen für Altpapiercontainer.
So trennen Sie richtig - Trennhilfe für Glas zum Download
Gelbe Säcke
Verpackungsabfälle richtig entsorgen! |
Die Erfassung von Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen) wird bundesweit durch sogenannte Duale Systeme organisiert. Der "Gelbe Sack" ist ein Rücknahmesystem zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
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Das ist zu beachten:
- Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack entsorgt und über die Straßenabfuhr eingesammelt (Termine siehe Abfuhrkalender).
- Alle Haushalte, denen ein Gelber Container zur Verfügung steht, entsorgen ihre Leichtverpackungen bitte lose - oder alternativ in durchsichtigen Abfallbeuteln - über den Container. Hierfür bitte nicht noch zusätzlich die Gelben Säcke verwenden.
- Die Bereitstellung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die GfA, sondern über eine Fremdfirma. Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Den Kontakt finden Sie hier auf der rechten Seite oder auf Ihrem aktuellen Abfuhrkalender.
Das gehört z. B. in den Gelben Sack: | Das gehört z. B. nicht in den Gelben Sack: |
Alle Verkaufsverpackungen, die nicht ausschließlich aus Glas oder Papier/Pappe bestehen |
Verkaufsverpackungen ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas |
Kunststoffverpackungen:z. B. Becher, Folien, Tüten, Styropor.... |
Nichtverpackungen:z. B. Zahnbürste, Putzeimer, Spielzeug.... |
Verbundverpackungen:z. B. Milch- und Getränkekartons.... |
Bau- und Renovierungsabfälle:z. B. Rohre, Dämmstoffe, Metallschrott.... |
Metallverpackungen:z. B. Dosen, Deckel, Aluschalen.... |
Elektroaltgeräte:z. B. Handy, Toaster, Wasserkocher.... |
Schadstoffe: z. B. Batterien, Behälter mit Farb- und Chemikalienresten.... |
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Restabfall:z. B. restbefüllte Verpackungen, Windeln, Hygieneartikel.... |
- Gelbe Säcke dürfen nicht von der GfA angenommen werden. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Straßensammlung durch eine Fremdfirma!
Hinweis: |
- Die Verpackungen müssen restentleert in die Sammlung gegeben werden.
- Die Gelben Säcke erhalten Sie kostenlos an den bekannten Verteilerstellen. weitere Infos
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Sonderabfälle
Sonderabfälle richtig entsorgen! |
Abfälle, die aufgrund gefährlicher Inhaltsstoffe Umwelt und Gesundheit schädigen können, gehören zu den Sonderabfällen und dürfen nicht über den Hausmüll oder den Toilettenabfluss entsorgt werden.
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Sonderabfall (Kennzeichnung): |
Damit Sonderabfälle nicht im Hausmüll landen, können private Haushalte die Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an zentralen Plätzen über die mobile Schadstoffannahme (Termine siehe Abfuhrkalender), oder von Montag bis Samstag direkt bei der GfA in Bardowick kostenlos abgeben.
Schadstoffhaltige Produkte erkennen Sie an folgenden Gefahrsymbolen:
Alte Kennzeichnung (oben) und neue Kennzeichnung (unten) :
Das gehört z. B. zum Sonderabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Sonderabfall: |
Haushaltschemikalien | Autoreifen und -teile |
Altmedikamente | Bauabfälle |
Pflanzen- und Holzschutzmittel | Munition, Explosivstoffe (bei der Polizei abgeben) |
Gerätebatterien, Autobatterien | |
Lacke und Farben (alle Sorten) | |
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen | |
Lösungsmittel, Altöl und Kraftstoffe (u.a. Benzin) | |
Quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer) | |
Labor- und Fotochemikalien | |
Feuerlöscher, Spraydosen mit Inhalt | |
Klebemittel, Härter, Imprägniermittel |
- Die Anlieferung von Sonderabfall direkt zur GfA ist für private Haushalte (aus Landkreis und Hansestadt Lüneburg) in haushaltsüblichen Mengen kostenlos!
Hinweis: |
Vermeiden Sie möglichst schadstoffhaltige Produkte.
- Sammelstellen für Sonderabfälle und Elektrogeräte
- Mobile Schadstoffsammlung Hansestadt und Landkreis Lüneburg 2024
- Mobile Schadstoffsammlung Hansestadt und Landkreis Lüneburg 2025
- Kundeninformation Sonderabfall