Uncategorised
Bioabfall
Bioabfall richtig entsorgen! |
Bioabfälle, die nicht selber verwertet werden, müssen über den Bioabfallbehälter (Pflichttonne) getrennt gesammelt und damit einer Verwertung zugeführt werden (Termine siehe Abfuhrkalender). Von dieser Verpflichtung kann sich befreien lassen, wer nachweislich die Bioabfälle vollständig auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet (Eigenkompostierung). Die Entsorgung über den Restabfallbehälter ist nicht erlaubt.
Die Anlieferung von Bioabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig! |
|
Das gehört z. B. zum Bioabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Bioabfall: |
Küchenabfälle:Salat-, Obst- und Gemüsereste Speisereste (ohne Fleisch)Eierschalen, KüchenpapierKaffeesatz, Filtertüten und Teebeutel |
Kunststoffe aller Art:z. B. Verpackungen, Plastikbeutel, Folien, "biologisch abbaubare" / "kompostierbare" Plastikbeutel... |
Gartenabfälle:Blumen-, Zimmer- und BalkonpflanzenBaum- und Strauchschnitt (zerkleinert)Hecken- und GrasschnittBlumenerde, Laub, Unkraut |
Sonderabfälle / Schadstoffe:z. B. Gifte, Batterien, Medikamente... |
Sonstige kompostierbare Abfälle:Sägespäne (unbehandeltes Holz)Heu (ohne Verunreinigungen) |
Restabfälle:z. B. Windeln, Asche, Zigarettenkippen... |
Sonstiges:Katzenstreu (alle Sorten),Hygieneartikel,Tierkadaver Fleisch |
#wirfuerbio - Gemeinsam gegen Plastik in der Biotonne Deutschland räumt auf in der Biotonne. Plastiktüten bilden noch immer den größten Störstoffanteil im Bioabfall. Damit wird ein eigentlich biologischer und verlustfreier Energiekreislauf maßgeblich gestört, denn aus Plastiktüten wird weder Bioenergie noch Qualitätskompost*. |
Hinweis: |
- Feuchte Speisereste und den Boden des Behälters mit Küchen- / Zeitungspapier oder Papiertüten einwickeln bzw. auslegen (hilft gegen Feuchtigkeit, Gerüche und Insekten / Maden).
- Den Bioabfallbehälter im Sommer in einen schattigen Bereich aufstellen und die Tonne stets geschlossen halten. Waschen Sie die Tonne gelegentlich aus.
- Um ein Festfrieren der Abfälle möglichst zu vermeiden, sollte der Bioabfallbehälter an einem geschützten Ort stehen. Bereits gefrorene Abfälle mit einem Spaten o. ä. von der Behälterwand lösen, damit eine problemlose Leerung erfolgen kann.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
-
Kundeninformation Bioabfall - Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg - Verteilerstellen für Grünabfallsäcke
Restabfall
Restabfall richtig entsorgen! |
Restabfall aus privaten Haushalten und hausmüllähnlicher Abfall aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe o. ä.) werden über den Restabfallbehälter entsorgt. Hierzu gehören alle Stoffe, die sich nicht verwerten lassen oder die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades für die Wiederverwertung nicht geeignet sind.
Die Restabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender). Tonnen mit Behälterservice - gilt nur für die Hansestadt Lüneburg - müssen bis 6:30 Uhr zugänglich sein.
|
Das gehört z. B. zum Restabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Restabfall: |
Zigarettenkippen | Bauabfälle |
Asche, Kehrricht | Bio- und Gartenabfälle |
Keramik, Porzellan | Batterien und Akkus |
Tonteller und Töpfe | Elektrogeräte |
Putzlappen und Schwämme | Energiesparlampen, LED-Lampen |
Katzenstreu | Sonderabfälle / Schadstoffe |
Staubsaugerbeutel | Papier / Pappe |
Wegwerfwindeln | Behälterglas und Flaschen |
Hygieneartikel | Verkaufsverpackungen |
- Die Anlieferung von Restabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Hinweis: |
- Der Restabfallbehälter (Pflichttonne) ist für jeden bewohnten Haushalt vorgeschrieben. Dasselbe gilt auch für Gewerbebetriebe o. ä., bei denen Restabfall anfällt.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für private Haushalte richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner. Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen beträgt 10 Liter pro Person je Woche.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für Gewerbebetriebe o. ä. richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf („angemessener Umfang“).
- Bei einem kurzfristig höheren Restabfallaufkommen können extra zugelassene GfA-Restabfallsäcke am Entsorgungstag neben den Restabfallbehälter an den Straßenrand gestellt werden.
Verteilerstellen für zusätzliche Abfallsäcke |
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg
Kundeninformation Restabfall
Service Center
Service Center
Behälterbestellung & Gebühren
Wandfärberstraße 14
21335 Lüneburg
Tel.: (04131) 9232-32
Mo - Do: 8.00 - 16.00 Uhr
Fr: 8.00 - 12.00 Uhr