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Sperrmüll
Sperrmüll richtig entsorgen! |
Zum Sperrmüll gehören alle großen und sperrigen Gegenstände aus privaten Haushalten, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes -auch nach zumutbarer Zerkleinerung- nicht in den Restabfallbehälter passen. Sperrmüll wird über die Sperrmüllabfuhr eingesammelt.
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Bereitstellungsregeln zum Sperrmüll:
- Einzelteile dürfen eine Größe von 2,0 m x 1,50 m x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Parallel zur Sperrmüllsammlung wird Metall- und Elektroschrott gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander (Möbel, Holz, Metall, Elektrogeräte) bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag am Straßenrand erfolgen (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Sperrmüll: | Das gehört z. B. nicht zum Sperrmüll: |
(Möbel-)Holz:z. B. Möbel wie Tisch, Stuhl, Bett, Regal.... |
Bau- und Abbruchabfälle |
Altmetall /Schrott:z. B. Fahrrad (ohne Akku), Grill, Schubkarre.... | Bauholz, Laminat, Parkett, Türen und Fenster |
Elektrogeräte:z. B. TV-Geräte, Waschmaschine, Mikrowelle, Geschirrspüler.... |
Möbel aus Glas (z. B. Glastüren von Vitrinen und Kommoden, Glastische...), Aquarium |
Sonstige Sperrmüllteile:z. B. Gartenmöbel, Wäschekorb, Sofa, Teppich, Matratze, Koffer, Autokindersitz.... | Restabfälle, die in die Restabfalltonne passen |
Grünabfälle oder Sonderabfälle | |
Behälterglas und Flaschen | |
Verkaufsverpackungen | |
Sonstiges:z. B. Reifen, Autoteile, E-Bike-Akkus (Abgabe beim Händler), Kartonagen, Kleinteile in Kartons u. Säcken.... |
- Die Anlieferung von Sperrmüll direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
- Altmetall und Elektrogeräte von Privathaushalten werden kostenlos angenommen!
Hinweis: |
- Von der Sperrmüllabfuhr ausgenommen sind sperrige Abfälle aus gewerblicher Herkunft.
- Bauabfälle sind kein Sperrmüll und müssen kostenpflichtig zur GfA (Deponie) angeliefert werden.
- Als Faustregel gilt: Sperrmüll beinhaltet ausschließlich Gegenstände, die man bei einem Umzug üblichererweise mitnehmen würde und die nicht fest im Haus eingebaut waren.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Altpapier
Altpapier und Pappe richtig entsorgen! |
Papier lässt sich nahezu vollständig verwerten und zu neuen Papierprodukten verarbeiten. Durch Papier-Recycling werden Ressourcen, Energie und Abwasser eingespart. Altpapier und Pappe können Sie z. B. über die Altpapierbehälter entsorgen (Termine siehe Abfuhrkalender).
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Das gehört z. B. zum Altpapier: | Das gehört z. B. nicht zum Altpapier: |
Zeitungen und Zeitschriften | Verbundmaterialien (z. B. Milch- und Getränkekatons...) |
Kataloge und Broschüren | Einweggeschirr (z. B. "Partyteller") |
Prospekte und Werbeschriften | Tapeten aller Art |
Kartonagen | Aktenordner aus Kunststoff |
Schulhefte und Bücher | Fotos |
Verpackungen aus Papier / Pappe | Kohle- und Durchschlagpapier |
Computerpapier und Briefumschläge | Hygieneartikel (z. B. Taschen- u. Papierhandtücher, Servietten...) |
Aktenordner aus Pappe |
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten: |
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Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Standorte Depotcontainer Altpapier Landkreis Lüneburg
Standorte Depotcontainer Altpapier Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg
Grünabfälle
Grünabfall richtig entsorgen! |
Sperrige Grünabfälle privater Herkunft, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes nicht in die Bioabfallbehälter passen, werden über die Grünabfallabfuhr eingesammelt.
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Bereitstellungsregeln zum Grünabfall:
- Über die Straßensammlung sind Einzelteile oder Bündel bis zu einer Länge von 2,0 m und einem max. Gewicht von 35 kg zugelassen (Termine siehe Abfuhrkalender).
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Grundstück begrenzt.
- Grünabfälle müssen frei von Verunreinigungen, Erdbeimengungen und Fremdkörpern sein. Zweige, Äste und Strauchschnitt müssen handlich gebündelt sein.
Das gehört z. B. zum Grünabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Grünabfall: |
Baum- und Strauchschnitt | Küchenabfälle |
Gras- und Rasenschnitt | Grassoden mit Erdanhaftung |
Heckenschnitt und Buschwerk | Kleintierstreu |
Reisig und Laub | Erde und Steine |
Weihnachtsbäume (abgeschmückt) | Stamm- / Astholz (Ø größer 10 cm) |
Stamm- / Astholz (max. Ø 10 cm) | Alle sonstigen nicht kompostierbaren Abfälle |
Andere verrottbare Grünteile aus dem Garten |
Giftige Pflanzen: z. B. Ambrosia, Jakobskreuzkraut, Bärenklau (Herkulesstaude). Beachten Sie unsere Kundeninformation! Anlieferung zur GfA in Bardowick mit Anmeldung!Kundeninformation Problempflanzen |
Hinweis: |
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Plastiksäcke werden nicht mitgenommen! |
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Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Die Anlieferung von Grünabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Annahme von Grünabfällen auf der Zentraldeponie: