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Angaben gemäß § 5 TMG

Dipl.-Kfm. Oliver Schmitz
GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR)
Adendorfer Weg 7
21357 Bardowick

Kontakt

Telefon: 04131 / 92 32 -0
Telefax: 04131 / 92 32 -99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE280056932

Streitschlichtung

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Sie befinden sich hier im Service- und Downloadbereich.

Im linken Menü finden Sie unter anderem PDF-Dokumente zum Herunterladen, z. B.

  • Formulare für die Behälterbestellung und Gebühren
  • Kundeninformationen zu verschiedenen Abfällen der öffentlichen Entsorgung sowie für die Direktanlieferungen zu unseren Entsorgungsanlagen.

Weiterhin können Sie sich hier über Betriebsführungen, unseren Extra-Service, z. B. den Sperrmüllexpress, Containergestellung und den Grünabfallexpress informieren, oder die Satzungen und Abfallgebühren für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg einsehen.

 

 

Seit dem 1. April 2010 ist die elektronische Nachweisführung für die Entsorgung aller gefährlichen Abfälle im Sinne des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG zur Pflicht geworden. Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden sind nachweispflichtig und unterliegen dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV).

Seit dem 01. Februar 2011 dürfen wir gefährliche Abfälle nur annehmen, wenn der Begleitschein von Abfallerzeuger und Beförderer elektronisch signiert vorliegt. Die Vorlage eines Quittungsbelegs (wie bisher zum Teil praktiziert) allein reicht nicht mehr aus.

Unsere behördlichen Nummern:
Entsorger-Nummern GFA:
    Altholzbehandlungsanlage
C3X300000
    Deponie
C96KK0000
    Gleisschotteraufbereitungsanlage
C3M700000
    Sickerwasserkläranlage
C3T800000
    Weitere Anlagen
C96KK0000
Beförderer-Nummern:
    Beförderer-Nr. GFA
C00026130


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GFA sammelt

Helfen Sie auch mit folgenden Beispielen die Umwelt zu schonen und tragen Sie Ihren Beitrag zur Einsparung von Primärenergie (z.B. Erdöl).

Altpapiercontainer
Altpapier über Wertstoffcontainer
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten der Wertstoffcontainer: werktags von 7:00 - 20:00 Uhr

Altpapier darf nicht außerhalb der Container abgestellt werden
 

CDs
CD’s, CD-R, CD-RW, DVD’s
Sammelstellen u.a.:
Im Service-Center der GFA in Lüneburg, auf dem GFA-Gelände in Bardowick (Deponie), bei Media Markt oder in den meisten Gymnasien der Hansestadt Lüneburg und überall, wo Sie einen Sammelbehälter entdecken


Sammelstellen für CDs und DVDs
Entsorgungsinfo CDs


Druckerpatronen
Druckerpatronen
Sammelstellen:
Auf dem GFA-Gelände in Bardowick, im Service-Center der GFA in Lüneburg, mobile Schadstoffsammlung (Termine und Orte siehe Abfallkalender)

 


Energiesparlampen
Energiesparlampen
Sammelstellen:
Auf dem GFA-Gelände in Bardowick, im Service-Center der GFA in Lüneburg, mobile Schadstoffsammlung und bei den im Anhang aufgeführten Geschäften und Verwaltungen.


Sammelstellen für Sondermüll und Elektrogeräte

 

Korken
Korken
Sammelstellen:
Im Service-Center der GFA in Lüneburg, auf dem GFA-Gelände in Bardowick sowie bei den im Anhang aufgeführten Stellen.


Korkkampagne


Sammlung durch FREMDFIRMEN

Altkleidersammlung, Schuhe und Federbetten
Altkleider und Textilien gehören nicht in den Müll. Eine Altkleidersammlung dient der Verwertung gebrauchter Kleidung und Schuhen aus Privathaushalten.

Das ist zu beachten:
Karitative Verbände führen in gewissen Zeitabständen Sammlungen durch, die über die Presse und Handzettel bekannt gegeben werden. Neben der Straßensammlung gibt es von verschiedenen Organisationen an vielen Wertstoffcontainerplätzen auch fest angebrachte Sammelcontainer.



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Altglas richtig entsorgen!

Altglas (Weiß- und Buntglas) ist Verpackungsglas, das der Wiederverwertung zugeführt wird. Es kann beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Dazu werden die gebrauchten Glasflaschen und Konservengläser in dafür bereitgestellte Wertstoffcontainer für Altglas gesammelt.

Flaschen

 

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Altglascontainer

Das ist zu beachten:

  • An Sammelstellen kann Altglas über die Altglascontainer entsorgt werden. Altglas darf nicht neben den Altglascontainern abgestellt werden. In der Regel befinden sich die Altglascontainer mit bei den Stellplätzen für Altpapiercontainer.
  • Die Leerung der Altglascontainer erfolgt nicht durch die GfA, sondern durch eine Fremdfirma (siehe rechter Kasten). Beachten Sie bitte die Einwurfzeiten: Werktags 7:00 - 20:00 Uhr
  • Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Der Kontakt steht auf den Altglascontainern.
 Das gehört z. B. zum Altglas:  Das gehört z. B. nicht zum Altglas:
Richtig  Getränkeflaschen Falsch  Porzellan, Keramik, Steingut
Richtig  Konservenglas: z. B. Marmelade, Cremes.... Falsch  Verbundglas (z. B. Autoscheiben)
Richtig  Kosmetikflatons Falsch  Fenster- und Flachglas
Richtig  Sonstige Behältergläser und Verpackungsglas Falsch  Glühlampen aller Art, Leuchtstoffröhren
    Falsch  Gläser aus Bleikristall, Spiegelglas
Falsch  Trinkgläser, Vasen aus Glas
Falsch  Flaschen aus Kunststoff
  • Die Anlieferung von Altglas direkt zur GfA ist kostenlos!
Hinweis:
  • Flaschen und Behälter müssen vor der Entsorgung restentleert sein.
  • Die farbliche Trennung ist wichtig, um eine hohe Sortierreinheit zu erreichen.
  • Blaues oder andersfarbiges Behälterglas gehört in die Container für Grünglas. Grünglas kann ohne Beeinträchtigung mit anderen Glasfarben vermischt werden.

In der Regel befinden sich die Altglascontainer mit bei den Stellplätzen für Altpapiercontainer.

So trennen Sie richtig - Trennhilfe für Glas zum Download



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Verpackungsabfälle richtig entsorgen!

Die Erfassung von Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen) wird bundesweit durch sogenannte Duale Systeme organisiert. Der "Gelbe Sack" ist ein Rücknahmesystem zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.

Leichtverpackungen

 

Pfeil

Gelber Sack

Das ist zu beachten:

 
  • Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack entsorgt und über die Straßenabfuhr eingesammelt (Termine siehe Abfuhrkalender).
  • Alle Haushalte, denen ein Gelber Container zur Verfügung steht, entsorgen ihre Leichtverpackungen bitte lose - oder alternativ in durchsichtigen Abfallbeuteln - über den Container. Hierfür bitte nicht noch zusätzlich die Gelben Säcke verwenden.
  • Die Bereitstellung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die GfA, sondern über eine Fremdfirma. Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Den Kontakt finden Sie hier auf der rechten Seite oder auf Ihrem aktuellen Abfuhrkalender.
 Das gehört z. B. in den Gelben Sack:  Das gehört z. B. nicht in den Gelben Sack:
Richtig  Alle Verkaufsverpackungen, die nicht ausschließlich aus Glas oder Papier/Pappe bestehen
Falsch  Verkaufsverpackungen ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas

Richtig  Kunststoffverpackungen:z. B. Becher, Folien, Tüten, Styropor....

FalschNichtverpackungen:z. B. Zahnbürste, Putzeimer, Spielzeug....

Richtig  Verbundverpackungen:z. B. Milch- und Getränkekartons....

Falsch  Bau- und Renovierungsabfälle:z. B. Rohre, Dämmstoffe, Metallschrott....

Richtig  Metallverpackungen:z. B. Dosen, Deckel, Aluschalen....

Falsch  Elektroaltgeräte:z. B. Handy, Toaster, Wasserkocher....

  

Falsch  Schadstoffe: z. B. Batterien, Behälter mit Farb- und Chemikalienresten....

FalschRestabfall:z. B. restbefüllte Verpackungen, Windeln, Hygieneartikel....

  •  Gelbe Säcke dürfen nicht von der GfA angenommen werden. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Straßensammlung durch eine Fremdfirma!
Hinweis:
  • Die Verpackungen müssen restentleert in die Sammlung gegeben werden.
  • Die Gelben Säcke erhalten Sie kostenlos an den bekannten Verteilerstellen. weitere Infos
Ausrufezeichen  Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden.

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Sonderabfälle richtig entsorgen!

Abfälle, die aufgrund gefährlicher Inhaltsstoffe Umwelt und Gesundheit schädigen können, gehören zu den Sonderabfällen und dürfen nicht über den Hausmüll oder den Toilettenabfluss entsorgt werden.

Sonderabfall

 

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Schadstoffmobil
Sonderabfall (Kennzeichnung):

Damit Sonderabfälle nicht im Hausmüll landen, können private Haushalte die Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an zentralen Plätzen über die mobile Schadstoffannahme (Termine siehe Abfuhrkalender), oder von Montag bis Samstag direkt bei der GfA in Bardowick kostenlos abgeben.

Schadstoffhaltige Produkte erkennen Sie an folgenden Gefahrsymbolen:

Alte Kennzeichnung (oben) und neue Kennzeichnung (unten) :

  Sonderabfall alt

Das gehört z. B. zum Sonderabfall: Das gehört z. B. nicht zum Sonderabfall:
Richtig  Haushaltschemikalien Falsch  Autoreifen und -teile
Richtig  Altmedikamente Falsch  Bauabfälle
Richtig  Pflanzen- und Holzschutzmittel Falsch  Munition, Explosivstoffe (bei der Polizei abgeben)
Richtig  Gerätebatterien, Autobatterien  
Richtig  Lacke und Farben (alle Sorten)  
Richtig  Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen  
Richtig  Lösungsmittel, Altöl und Kraftstoffe (u.a. Benzin)  
Richtig  Quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer)  
Richtig  Labor- und Fotochemikalien  
Richtig  Feuerlöscher, Spraydosen mit Inhalt  
Richtig  Klebemittel, Härter, Imprägniermittel  
  •  Die Anlieferung von Sonderabfall direkt zur GfA ist für private Haushalte (aus Landkreis und Hansestadt Lüneburg) in haushaltsüblichen Mengen kostenlos!
Hinweis:

 Vermeiden Sie möglichst schadstoffhaltige Produkte.

 


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Privatkunden
Zum Abfall-ABC

Metallschrott richtig entsorgen!

Als Altmetall / Metallschrott werden Sperrgut und Abfälle aus Metall von Bronze bis Stahl bezeichnet. Metallschrott kann sehr gut wiederverwertet werden und ist ein wichtiger Rohstoff zur Erzeugung von Stahl und Nichteisen-Metallen.

Altmetall aus Privathaushalten:

Privathaushalte produzieren viel Abfall aus Altmetallen. Leichtmetalle wie Aluminium oder leere Dosen werden über die getrennt gesammelten Leichtverpackungen ("Gelber Sack") recycelt. Besonders bei einer Haushaltsauflösung fällt viel Metallschrott an.

Metallschrott

 

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Sperrmüllsammlung

Bereitstellungsregeln zum Metallschrott:

  • Einzelteile dürfen bei der Sperrmüllabfuhr eine Größe von 2,0 x 1,5 x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
  • Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
  • Metallschrott muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr gesondert vom Sperrmüll bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Metallschrott: Das gehört z. B. nicht zum Metallschrott:
Richtig  Eisen, Metall, Edelstahl Falsch  Metalle im Verbund mit anderen Werkstoffen
Richtig  Leichtmetall (Aluminium) Falsch  Metallverpackungen ("Gelber Sack")
Richtig  Buntmetalle (Messing, Kupfer, Bronze)

Falsch  Giftige Metalle:z. B. Quecksilber, Cadmium....

Richtig  Elektrokabel Falsch  Auto-Teile und Reifen mit Felge
Richtig  kleine Motoren (ohne Benzin und Öl) Falsch  Kfz-Motoren
Richtig  Fahrräder und Schubkarren       
Richtig  Badewanne und Metalleimer
Richtig  Bettgestelle und Schränke aus Metall
Richtig  Metallgitter und -stangen
Richtig  Wäscheständer und -spinnen
Richtig  Gasherde (ohne Elektroofen)
  •  Die Anlieferung von Metallschrott direkt zur GfA ist kostenlos!
Hinweis:

 Metallschrott und Elektrogeräte werden parallel zur Sperrmüllabfuhr gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag erfolgen. 

Ausrufezeichen  Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder Straßenverkehr gefährdet werden.



Kundeninformation Metallschrott



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Elektroaltgeräte richtig entsorgen!

Alle Elektrogeräte müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Sie dürfen nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Elektrogeräte müssen am Tag der Sperrmüllsammlung bis 6:30 Uhr gesondert am Straßenrand bereitgestellt werden.

Elektroschrott

 

Pfeil

kein Elektroschrott

Verbraucher sind verpflichtet, ihre alten Elektrogeräte an die kommunalen Sammelstellen der GfA oder im Fachhandel abzugeben. Die Abgabe ist für private Haushalte kostenlos.

Abgabemöglichkeiten bei der GfA:

Richtig = Geräte werden angenommen!    Falsch = Geräte werden nicht angenommen!

 

GfA in Bardowick

Sperrmüll- sammlung

GfA Service- Center

Recycling- höfe

Haushaltsgroßgräte
(z. B. Kühlschrank, Herd, Waschmaschine...)

Nachtspeicherofen

Richtig


Richtig

Richtig


 Falsch

Falsch


Falsch

Falsch


Falsch

Kühlgeräte,

ölgefüllte Radiatoren

Richtig

 Richtig 

Richtig

Richtig

Falsch

Falsch 

Falsch

Falsch

Bildschirme, Monitore und TV-Geräte  Richtig   Richtig 

Falsch

 Richtig 

Lampen
(z. B. LEDs-, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren...)

*können auch bei der Mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden

 

 Richtig 

 

 Falsch
 

 

 Richtig 

 

Falsch 

Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik

 

Richtig

 

Richtig

 

Richtig

 

Richtig

Photovoltaikmodule  Richtig   Falsch   Falsch   Falsch 
Abgabemöglichkeiten im Handel:
  • Vertreiber / Händler mit einer Verkaufsfläche größer 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, Elektroaltgeräte anzunehmen. Dies gilt auch für Hausanlieferungen und Online-Bestellungen.
  • Elektrokleingeräte (Kantenlänge max. 25 cm) werden ohne Kaufnachweis in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.
  • Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm müssen vom Handel nur angenommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird.

 

Kundeninformation Elektroschrott

Kundeninformation LEDs

Sammelstellen für Problemstoffe und Elektrokleingeräte

 

 

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