Grünabfall richtig entsorgen! |
Sperrige Grünabfälle privater Herkunft, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes nicht in die Bioabfallbehälter passen, werden über die Grünabfallabfuhr eingesammelt.
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Bereitstellungsregeln zum Grünabfall:
- Über die Straßensammlung sind Einzelteile oder Bündel bis zu einer Länge von 2,0 m und einem max. Gewicht von 35 kg zugelassen (Termine siehe Abfuhrkalender).
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Grundstück begrenzt.
- Grünabfälle müssen frei von Verunreinigungen, Erdbeimengungen und Fremdkörpern sein. Zweige, Äste und Strauchschnitt müssen handlich gebündelt sein.
Das gehört z. B. zum Grünabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Grünabfall: |
Baum- und Strauchschnitt | Küchenabfälle |
Gras- und Rasenschnitt | Grassoden mit Erdanhaftung |
Heckenschnitt und Buschwerk | Kleintierstreu |
Reisig und Laub | Erde und Steine |
Weihnachtsbäume (abgeschmückt) | Stamm- / Astholz (Ø größer 10 cm) |
Stamm- / Astholz (max. Ø 10 cm) | Alle sonstigen nicht kompostierbaren Abfälle |
Andere verrottbare Grünteile aus dem Garten |
Giftige Pflanzen: z. B. Ambrosia, Jakobskreuzkraut, Bärenklau (Herkulesstaude). Beachten Sie unsere Kundeninformation! Anlieferung zur GfA in Bardowick mit Anmeldung!Kundeninformation Problempflanzen |
Hinweis: |
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Plastiksäcke werden nicht mitgenommen! |
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Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Die Anlieferung von Grünabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Annahme von Grünabfällen auf der Zentraldeponie:
Auf der Zentraldeponie werden Grünabfälle zur Kompostierung angenommen. Die GfA Lüneburg stellt daraus Lüneland-Kompost her.