Restabfall richtig entsorgen! |
Restabfall aus privaten Haushalten und hausmüllähnlicher Abfall aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe o. ä.) werden über den Restabfallbehälter entsorgt. Hierzu gehören alle Stoffe, die sich nicht verwerten lassen oder die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades für die Wiederverwertung nicht geeignet sind.
Die Restabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender). Tonnen mit Behälterservice - gilt nur für die Hansestadt Lüneburg - müssen bis 6:30 Uhr zugänglich sein.
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Das gehört z. B. zum Restabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Restabfall: |
Zigarettenkippen | Bauabfälle |
Asche, Kehrricht | Bio- und Gartenabfälle |
Keramik, Porzellan | Batterien und Akkus |
Tonteller und Töpfe | Elektrogeräte |
Putzlappen und Schwämme | Energiesparlampen, LED-Lampen |
Katzenstreu | Sonderabfälle / Schadstoffe |
Staubsaugerbeutel | Papier / Pappe |
Wegwerfwindeln | Behälterglas und Flaschen |
Hygieneartikel | Verkaufsverpackungen |
- Die Anlieferung von Restabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Hinweis: |
- Der Restabfallbehälter (Pflichttonne) ist für jeden bewohnten Haushalt vorgeschrieben. Dasselbe gilt auch für Gewerbebetriebe o. ä., bei denen Restabfall anfällt.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für private Haushalte richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner. Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen beträgt 10 Liter pro Person je Woche.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für Gewerbebetriebe o. ä. richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf („angemessener Umfang“).
- Bei einem kurzfristig höheren Restabfallaufkommen können extra zugelassene GfA-Restabfallsäcke am Entsorgungstag neben den Restabfallbehälter an den Straßenrand gestellt werden.
Verteilerstellen für zusätzliche Abfallsäcke |
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg
Kundeninformation Restabfall